Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr und Dr.Hopf als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr.Michael Braun (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Ing.Hugo Jandl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dusica D*****, vertreten durch Dr.Michael Sych, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Roßauer Lände 3, 1092 Wien, im Revisionsverfahren nicht vertreten, wegen Abfindung, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 21.Jänner 1998, GZ 7 Rs 3/98g-28, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 24.Juli 1997, GZ 10 Cgs 200/96s-20, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 10ObS214/98p - Oberster Gerichtshof, 23 Juni 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.06.1998Geschäftszahl10ObS214/98pKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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