Entscheidungstext 1Nd9/98 - Oberster Gerichtshof, 16 Juni 1998

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nd9/98

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Verfahrenshilfesache des Antragstellers Josef M***** gegen die Republik Österreich wegen Schadenersatzes den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nd9/98 - Oberster Gerichtshof, 16 Juni 1998

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.06.1998

Geschäftszahl

1Nd9/98

Kopf

Der Obe...

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