Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr, Dr.Steinbauer, Hon.Prof.Dr.Danzl und Dr.Hopf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Raiffeisenkasse K*****, vertreten durch Dr.Werner Hetsch, Rechtsanwalt in Tulln, gegen die beklagte Partei Lore R*****, vertreten durch Dr.Georg Getreuer, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 4,496.642,30 s.A. infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 8.April 1998, GZ 16 R 29/98x-43, den
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Auszug
Entscheidungstext 10Ob199/98g - Oberster Gerichtshof, 09 Juni 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum09.06.1998Geschäftszahl10Ob199/98gKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerich...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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ERWÄHNT von
