Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 9.Juni 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Brustbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Habl und Dr.Ratz als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Köberl als Schriftführer in dem bei dem Landesgericht Wr.Neustadt zum AZ 33 Vr 1361/97 anhängigen Verfahren zur Unterbringung der Betroffenen Mag.Gerda D***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB über die Grundrechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 6.März 1998, AZ 22 Bs 69/98, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 13Os54/98 - Oberster Gerichtshof, 09 Juni 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum09.06.1998Geschäftszahl13Os54/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 9.Juni 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Brustbauer als Vorsitzen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
