Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marina R*****, vertreten durch Dr.Michael Lackner, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Miodrag R*****, wegen Ehescheidung infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 13.August 1997, GZ 21 R 181/97g, den
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob365/97a - Oberster Gerichtshof, 24 März 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum24.03.1998Geschäftszahl1Ob365/97aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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