Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 17.März 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Mayrhofer, Dr.Holzweber, Dr.Ratz und Dr.Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Leinfellner als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Manfred P***** wegen des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 1.Oktober 1997, GZ 4 Vr 1.154/97-34, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 14Os14/98 - Oberster Gerichtshof, 17 März 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum17.03.1998Geschäftszahl14Os14/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 17.März 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
