Entscheidungstext 14Os14/98 - Oberster Gerichtshof, 17 März 1998

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.14Os14/98

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 17.März 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Mayrhofer, Dr.Holzweber, Dr.Ratz und Dr.Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Leinfellner als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Manfred P***** wegen des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 1.Oktober 1997, GZ 4 Vr 1.154/97-34, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 14Os14/98 - Oberster Gerichtshof, 17 März 1998

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.03.1998

Geschäftszahl

14Os14/98

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 17.März 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzen...

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