Entscheidungstext 6Ob375/97h - Oberster Gerichtshof, 15 Januar 1998

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob375/97h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kellner, Dr.Schiemer, Dr.Prückner und Dr.Schenk als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 14.Mai 1993 verstorbenen Johann R*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des erbserklärten Erben Hans Joachim J*****, vertreten durch Dr.Wilhelm Klade, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 16.April 1997, GZ 45 R 101/97d-77, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob375/97h - Oberster Gerichtshof, 15 Januar 1998

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs des erbserklärten Erben wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 ...

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