Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter, Dr.Schalich, Dr.Tittel und Dr.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Johann B*****, und 2.) Adelheid B*****, beide vertreten durch Dr.Johannes Honsig-Erlenburg, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Emma B*****, vertreten durch Dr.Klaus Estl, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Räumung, infolge außerordentlicher Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Berufungsgericht vom 27.Oktober 1997, GZ 54 R 356/97k-18, den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 7Ob4/98h - Oberster Gerichtshof, 15 Januar 1998
Spruch
Die außerordentliche Revision der klagenden Parteien wird ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
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ERWÄHNT von
