Entscheidungstext 4Ob311/97g - Oberster Gerichtshof, 09 Dezember 1997

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob311/97g

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek und Dr. Niederreiter sowie durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Georg K*****, vertreten durch Schuppich, Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Topsy K*****, vertreten durch Dr. Michel Walter, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung, Rechnungslegung und Zahlung (restlicher Gesamtstreitwert S 190.000,--), infolge außerordentlicher Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 31. Mai 1996, GZ 2 R 33/96d-91, mit dem das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 17. Jänner 1996, GZ 38 Cg 380/93f-87, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung

1. beschlossen:

Die Revision wegen Nichtigkeit wird verworfen.

2. zu Recht erkannt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 4Ob311/97g - Oberster Gerichtshof, 09 Dezember 1997

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt, einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teiles, wie folgt zu lauten hat:

"Die Beklagte ist schuldig, es zu unterlassen, Dritten gegenüber jemanden anderen als den Kläger als Urheber des Werkes 'Heute Abend:

Lola Blau', dies mit Ausnahme des Textes zum Lied 'Heute will ich mich besaufen', zu bezeichnen.

Das Feststellungshauptbegehren, es werde festgestellt, daß der Kläger mit Ausnahme des Textes zum Lied 'Heute will ich mich besaufen' der alleinige Urheber des Werkes 'Heute Abend: Lola Blau' ist; das erste Eventualbegehren, es werde festgestellt, daß mit Ausnahme des Textes zu dem Lied 'Heute will ich mich besaufen' und mit Ausnahme der Musik zu dem Lied 'Fangt's schon wieder an' der alleinige Urheber des Werkes 'Heute Abend: Lola Blau' der Kläger Georg Kreisler ist; das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, zur Beseitigung der Verletzung des Urheberrechtes die in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Theaterprogramme und Ankündigungsplakate, die dem Begehren unter (ursprünglich) Punkt 1 widersprechen, auf ihre Kosten zu vernichten; das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, über die Aufführungen des Werkes 'Heute Abend: Lola Blau' im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen