Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 9.Septem- ber 1997 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Holzweber und Dr.Ratz als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Kunz als Schriftführer, in der Strafsache gegen Haci B***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens nach § 12 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 Z 3 SGG, AZ 7 Vr 1.120/94 des Landesgerichtes Eisenstadt, über die Grundrechtsbeschwerde des Haci B***** nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 14Os108/97 - Oberster Gerichtshof, 09 September 1997
Spruch
Die Beschwerde wird zurückgewiese...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
