Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf, Dr.Schinko, Dr.Tittel und Dr.Baumann als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am 18.November 1994 geborenen Patricia B*****, vertreten durch den Unterhaltssachwalter Bezirkshauptmannschaft Feldbach, Jugendamt, wegen Unterhalts, infolge Revisionsrekurses der Abwesenheitskuratorin Dr.Barbara J*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 15.Mai 1997, GZ 1 R 132/97g-89, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Feldbach vom 7. März 1997, GZ 4 P 2255/95h-83, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 2Ob231/97b - Oberster Gerichtshof, 04 September 1997
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.Begründung:Das Erstg...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
