Entscheidungstext 9Ob189/97b - Oberster Gerichtshof, 25 Juni 1997

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9Ob189/97b

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer, Dr. Ehmayer, Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Franz S*****, ***** vertreten durch den einstweiligen Sachwalter Norbert K**********, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des einstweiligen Sachwalters gegen den Beschluß des Landesgerichtes Salzburg als Rekursgericht vom 5. März 1997, GZ 21 R 70/97h-19, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 9Ob189/97b - Oberster Gerichtshof, 25 Juni 1997

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs des einstweiligen Sachwalters wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ ...

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