Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Langer, Dr.Rohrer, Dr.Adamovic und Dr.Spenling als weitere Richter in der Konkurssache des Antragstellers Wolfgang P*****, vertreten durch Dr.Klaus Dieter Strobach, Dr.Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwälte in Grieskirchen, infolge Revisionsrekurses des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesgerichtes Wels als Rekursgericht vom 2.Oktober 1996, GZ 22 R 467/96z-5, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Peuerbach vom 15. Juli 1996, GZ S 161/96w-2, bestätigt wurde, folgenden
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 8Ob2331/96v - Oberster Gerichtshof, 17 April 1997
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.Begründung:Das Erstgericht wies den Antrag des An...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
