Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer, Dr.Ehmayer, Dr.Steinbauer und Dr.Danzl als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Britta G*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Betroffenen gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 17.September 1996, GZ 44 R 674/96k-95, den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 10Ob2419/96z - Oberster Gerichtshof, 13 Dezember 1996
Spruch
Die als außerordentlicher Revisionsrekurs aufzufassende Eingabe der Britta G***** wird als verspätet...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0007137 - Oberster Gerichtshof, 10 Juni 1978
- Rechtssätz RS0006096 - Oberster Gerichtshof, 01 Oktober 1969
- Rechtssätz RS0008755 - Oberster Gerichtshof, 09 April 1975
ERWÄHNT von
