Entscheidungstext 10Ob2419/96z - Oberster Gerichtshof, 13 Dezember 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Ob2419/96z

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer, Dr.Ehmayer, Dr.Steinbauer und Dr.Danzl als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Britta G*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Betroffenen gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 17.September 1996, GZ 44 R 674/96k-95, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 10Ob2419/96z - Oberster Gerichtshof, 13 Dezember 1996

Spruch

Die als außerordentlicher Revisionsrekurs aufzufassende Eingabe der Britta G***** wird als verspätet...

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