Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf und Dr.Baumann als weitere Richter weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christian S*****, vertreten durch Dr.Tassilo Neuwirth und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei ***** Versicherungs-AG,*****, vertreten durch Dr.Fritz Schneider und andere Rechtsanwälte in Bludenz, wegen S 17.829,94 sA, infolge Delegierungsantrages der beklagten Partei den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 2Nd4/96 - Oberster Gerichtshof, 18 November 1996
Spruch
Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird gemäß § 31 Abs 2 JN anstelle des Bezirksgerichtes Innere S...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
