Entscheidungstext 10ObS49/96 - Oberster Gerichtshof, 30 Juli 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS49/96

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr und Dr.Steinbauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Peter Hübner und Dr.Theodor Zeh (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf T*****, Nebenerwerbslandwirt und Invaliditätspensionist, ***** vertreten durch Dr.Wilfried Stenitzer, Rechtsanwalt in Leibnitz, wider die beklagte Partei Sozialversicherungsanstalt der Bauern (Landesstelle Steiermark), 1031 Wien, Ghegastraße 1, vertreten durch Dr.Herbert Macher, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23.November 1995, GZ 7 Rs 150/95-16, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 14.Juni 1995, GZ 31 Cgs 24/95a-12, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS49/96 - Oberster Gerichtshof, 30 Juli 1996

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Gerichtes erster Instanz wiederhergestellt wird.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Der am 27.2.1930 geborene Kläger bezieht die Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und besitzt eine landwirtschaftliche Liegenschaft in der Größe vo...

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