Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Schalich und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Emilie W*****, vertreten durch Dr.Anton Gradischnig und andere Rechtsanwälte in Villach, wider die beklagte Partei Josef W*****, vertreten durch Dr.Roswitha Ortner, Rechtsanwalt in Villach, wegen Ehescheidung infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Berufungsgericht vom 29.April 1996, GZ 2 R 149/96t-13, den
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob2162/96m - Oberster Gerichtshof, 09 Juli 1996
Spruch
Die außerordentliche R...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
