Entscheidungstext 4Ob2133/96x - Oberster Gerichtshof, 25 Juni 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob2133/96x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Gamerith als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek und Dr. Niederreiter sowie die Hofrätinnen  Dr. Griß und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Manfred S*****, vertreten durch Dr. Markus Ch. Weinl, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Sylvia S*****, vertreten durch Dr. Egbert Schmid und Dr. Michael Kutis, Rechtsanwälte in Wien, wegen Ehescheidung, infolge außerordentlicher Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 28. Februar 1996, GZ 45 R 1147/95z-50, den

Beschluß

gefaßt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 4Ob2133/96x - Oberster Gerichtshof, 25 Juni 1996

Spruch

Die außerordentliche Revision des Kläg...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen