Entscheidungstext 3Nd2/96 - Oberster Gerichtshof, 31 Mai 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Nd2/96

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst und Dr.Pimmer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Otto O*****, vertreten durch Dr.Günther Bernhart und Dr.Gerhard Pail, Rechtsanwälte in Oberwart, wider die beklagte Partei Marion O*****, wegen § 35 EO, AZ 10 C 110/95k des Bezirksgerichtes Döbling, infolge Delegierungsantrags der beklagten Partei den

Beschluß

gefaßt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 3Nd2/96 - Oberster Gerichtshof, 31 Mai 1996

Spruch

Die Rechtssache wird gemäß § 31 JN an das Bezirksgericht Innsbruck delegiert.

Begründung:

Der Kläger erhebt Einwendungen g...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen