Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst und Dr.Pimmer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Otto O*****, vertreten durch Dr.Günther Bernhart und Dr.Gerhard Pail, Rechtsanwälte in Oberwart, wider die beklagte Partei Marion O*****, wegen § 35 EO, AZ 10 C 110/95k des Bezirksgerichtes Döbling, infolge Delegierungsantrags der beklagten Partei den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 3Nd2/96 - Oberster Gerichtshof, 31 Mai 1996
Spruch
Die Rechtssache wird gemäß § 31 JN an das Bezirksgericht Innsbruck delegiert.Begründung:Der Kläger erhebt Einwendungen g...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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