Entscheidungstext 14Os41/96 - Oberster Gerichtshof, 07 Mai 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.14Os41/96

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 7.Mai 1996 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Walenta als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer, Dr.Ebner, Dr.E.Adamovic und Dr.Holzweber als weitere Richter, in Gegenwart des Richter- amtsanwärters Dr.Waldner als Schriftführer in der Strafsache gegen Erwin B***** wegen des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes St.Pölten als Schöffengericht vom 24. Oktober 1995, GZ 20 Vr 524/95-10, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 14Os41/96 - Oberster Gerichtshof, 07 Mai 1996

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugelei...

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