Entscheidungstext 8ObA2058/96x - Oberster Gerichtshof, 25 April 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8ObA2058/96x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag und Dr. Langer und die fachkundigen Laienrichter Mag.Wilhelm Patzold und Dr.Peter Scheuch in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Giorgi K*****, vertreten durch Dr. Andreas Mirecki, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei K***** KEG, ***** vertreten durch Dr. Thomas Höhne, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 55.869,81 sA, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 15. Dezember 1995, GZ 9 Ra 149/95-25, mit dem infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 27. Juni 1995, GZ 14 Cga 263/94m-19, abgeändert wurde, zu Recht erkannt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 8ObA2058/96x - Oberster Gerichtshof, 25 April 1996

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 (einschließlich S 811,84 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Der Kläger war vom 15.10.1990 bis 28.7.1994 bei der beklagten Partei, einer KEG, die von Michaela K***** (in der Folge Beklagte) geführt wurde, als Schuster mit einem Bruttogehalt von zuletzt S 15.700,-

monatlich beschäftigt. Am 28.7.1994 wurde er entlassen.

Im Betrieb der Beklagten, die zwei Arbeiter beschäftigt, werden kurzfristig Reparaturarbeiten an Schuhen, die spätestens bis zum übernächsten Tag erledigt werden müssen, durchgeführt. De...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen