Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier, Dr.Petrag, Dr.Bauer und Dr.Steinbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1082 Wien, wider die beklagten Parteien 1. Martina E*****, Pensionistin, ***** vertreten durch Dr.Walter Adam, Rechtsanwalt in Wien, 2. Milan E*****, vertreten durch den Abwesenheitskurator Dr.Michael Kutschera, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ehenichtigkeit, infolge außerordentlicher Revision der zweitbeklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgerichtes vom 20.September 1995, GZ 43 R 2102/95-18, den
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Auszug
Entscheidungstext 9Ob1502/96 - Oberster Gerichtshof, 28 Februar 1996
Spruch
Die außerordentliche Revision der zwei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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