Entscheidungstext 10Ob1524/96 - Oberster Gerichtshof, 27 Februar 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Ob1524/96

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer, Dr.Ehmayr, Dr.Steinbauer und Dr.Danzl als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Martin W*****, geboren am 18.3.1985, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter Rosa R*****, Hausfrau, ***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgerichtes vom 27.November 1995, GZ 1 R 405/95-119, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 10Ob1524/96 - Oberster Gerichtshof, 27 Februar 1996

Spruch

Der als "Einspruch" bezeichnete außerordentliche Revisionsrekurs wird als verspätet zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Der angefochten...

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