Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr und Dr.Steinbauer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Jusuf S*****, Bauarbeiter, ***** vertreten durch Dr.Dipl.Dolm.Johann Zivic, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wegen vorzeitiger Alterspension, AZ 36 Cgs 328/95v des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgerichtes, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 10NdS1/96 - Oberster Gerichtshof, 26 Februar 1996
Spruch
Der Antrag der klagenden Partei auf Delegierung der Sozialrechtssache an das Arbeits- und Sozialgericht Wien wird abgewiesen.Begrün...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0046540 - Oberster Gerichtshof, 05 November 1952
- Rechtssätz RS0046441 - Oberster Gerichtshof, 20 November 1975
- Rechtssätz RS0046589 - Oberster Gerichtshof, 17 März 1988
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ERWÄHNT von
