Entscheidungstext 10NdS1/96 - Oberster Gerichtshof, 26 Februar 1996

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10NdS1/96

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr und Dr.Steinbauer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Jusuf S*****, Bauarbeiter, ***** vertreten durch Dr.Dipl.Dolm.Johann Zivic, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wegen vorzeitiger Alterspension, AZ 36 Cgs 328/95v des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgerichtes, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 10NdS1/96 - Oberster Gerichtshof, 26 Februar 1996

Spruch

Der Antrag der klagenden Partei auf Delegierung der Sozialrechtssache an das Arbeits- und Sozialgericht Wien wird abgewiesen.

Begrün...

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