Entscheidungstext 2Nd508/95 - Oberster Gerichtshof, 21 Dezember 1995

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nd508/95

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf und Dr.Tittel als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Michael F*****, wohnhaft bei der Kindesmutter Ingrid F*****, wegen Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 JN, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nd508/95 - Oberster Gerichtshof, 21 Dezember 1995

Spruch

Die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht Wien-Favoriten wird genehmigt.

Begründung:

Die Ehe der Eltern des Mi...

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