Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Hübner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Johann Gramm (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Ilija D*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wegen Invaliditätspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. Juni 1995, GZ 8 Rs 73/95-32, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 1. Dezember 1994, GZ 10 Cgs 16/94d-25, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt und beschlossen:
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Auszug
Entscheidungstext 10ObS197/95 - Oberster Gerichtshof, 31 Oktober 1995
Spruch
Der Revision wird teilweise Folge gegeben.Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihrem dem Klagebegehren stattgebenden Teil als unangefochten unberührt bleiben und in ihrem das Klagebegehren ab dem 1.5.1994 abweisenden Teil bestätigt werden, werden im übrigen, also hinsichtlich der Abweisung des Klagebegehrens für die Zeit vom 1.10.1993 bis 30.3.1994 aufgehoben. Insoweit wird die Sozialrechtssache zur Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.Die Kosten des Rechtsmittelverfahre...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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