Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Ildiko K*****, geboren am *****, und des mj.Mihaly K*****, geboren am *****, wegen Herabsetzung des Unterhalts, infolge Revisionsrekurses der Ildiko K***** und des Magistrates der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie 3.Bezirk als besonderer Sachwalter des mj.Mihaly K***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 11.August 1995, GZ 43 R 595, 596/95-205, mit dem der Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2.Juni 1995, GZ 5 P 144/83-201, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 4Ob583/95 - Oberster Gerichtshof, 24 Oktober 1995
Spruch
1. Die Ergänzung des für den mj.Mihaly K***** eingebrachten Revisionsrekurses wird zurückgewiesen.2. Beiden Revisionsrekursen wird Folge gegeben.Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.Begründung:Dipl.Ing.Gustav K***** ist der eheliche Vat...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0041666 - Oberster Gerichtshof, 20 Mai 1959
- Rechtssätz RS0007007 - Oberster Gerichtshof, 12 September 1951
- Rechtssätz RS0037797 - Oberster Gerichtshof, 03 März 1977
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ERWÄHNT von
