Entscheidungstext 4Ob583/95 - Oberster Gerichtshof, 24 Oktober 1995

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob583/95

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Ildiko K*****, geboren am *****, und des mj.Mihaly K*****, geboren am *****, wegen Herabsetzung des Unterhalts, infolge Revisionsrekurses der Ildiko K***** und des Magistrates der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie 3.Bezirk als besonderer Sachwalter des mj.Mihaly K***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 11.August 1995, GZ 43 R 595, 596/95-205, mit dem der Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2.Juni 1995, GZ 5 P 144/83-201, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob583/95 - Oberster Gerichtshof, 24 Oktober 1995

Spruch

1. Die Ergänzung des für den mj.Mihaly K***** eingebrachten Revisionsrekurses wird zurückgewiesen.

2. Beiden Revisionsrekursen wird Folge gegeben.

Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.

Begründung:

Dipl.Ing.Gustav K***** ist der eheliche Vat...

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