Entscheidungstext 4Ob558/95 - Oberster Gerichtshof, 19 September 1995

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob558/95

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Graf und Dr.Griß als weitere Richter in der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 5 P 89/95 anhängigen Pflegschaftssache der mj. Sabine M*****, infolge "außerordentlichen Revisionsrekurses" des Vaters Johannes M*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Fristsetzungsgericht vom 18.Juli 1995, GZ 43 Fs 16/95w-197, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob558/95 - Oberster Gerichtshof, 19 September 1995

Spruch

Der als "außerordentlicher...

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