Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Graf und Dr.Griß als weitere Richter in der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 5 P 89/95 anhängigen Pflegschaftssache der mj. Sabine M*****, infolge "außerordentlichen Revisionsrekurses" des Vaters Johannes M*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Fristsetzungsgericht vom 18.Juli 1995, GZ 43 Fs 16/95w-197, in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob558/95 - Oberster Gerichtshof, 19 September 1995
Spruch
Der als "außerordentlicher...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
