Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Hofmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer und Dr.Gerstenecker als weitere Richter über den Verfahrenshilfeantrag der Ilse H*****, in deren Rechtssache gegen die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, wegen Amtshaftung, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Nd15/95 - Oberster Gerichtshof, 08 September 1995
Spruch
Zur Entscheidung über den Verfahrenshilf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
