Entscheidungstext 1Nd15/95 - Oberster Gerichtshof, 08 September 1995

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nd15/95

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Hofmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer und Dr.Gerstenecker als weitere Richter über den Verfahrenshilfeantrag der Ilse H*****, in deren Rechtssache gegen die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, wegen Amtshaftung, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nd15/95 - Oberster Gerichtshof, 08 September 1995

Spruch

Zur Entscheidung über den Verfahrenshilf...

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