Entscheidungstext 4Ob1588/95 - Oberster Gerichtshof, 13 Juni 1995

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob1588/95

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Nicole Yasmin A*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Magistrates der Stadt St.Pölten-Jugendhilfe gegen den Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten als Rekursgericht vom 12.Mai 1995, GZ 10 R 239/95-5, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob1588/95 - Oberster Gerichtshof, 13 Juni 1995

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs...

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