Entscheidungstext 11Os177/94 - Oberster Gerichtshof, 28 März 1995

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os177/94

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 28.März 1995 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Hager als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer, Dr.Schindler, Dr.Mayrhofer und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Haubenwallner als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Heinz S***** wegen des Verbrechens nach § 12 Absatz 1 SGG und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 10. September 1994, GZ 38 Vr 627/94-14, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 11Os177/94 - Oberster Gerichtshof, 28 März 1995

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 16 Abs 1 vier...

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