Entscheidungstext 13Os100/94 - Oberster Gerichtshof, 06 Juli 1994

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os100/94

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 6.Juli 1994 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Brustbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Markel, Dr.Mayrhofer, Dr.Ebner und Dr.Rouschal als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Kriz als Schriftführer, in der Auslieferungssache des Hugo Peter L***** über die Beschwerde des Auszuliefernden gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Graz vom 10.März 1994, AZ 9 Ns 177/93, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os100/94 - Oberster Gerichtshof, 06 Juli 1994

Spruch

Die Beschwerde wird zur...

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