Entscheidungstext 2Nd504/94 - Oberster Gerichtshof, 01 Juli 1994

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nd504/94

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf  und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Monika C*****, vertreten durch Dr.Thomas Lederer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Anna F*****, vertreten durch Dr.Michael Ambrosch, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 3,286.042,52 sA, über den Antrag der beklagten Partei auf Delegierung in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nd504/94 - Oberster Gerichtshof, 01 Juli 1994

Spruch

Die Rechtssache wird dem Landesgericht Ried im Innkreis abgenommen und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zugewiesen.

Begründung:

Die ...

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