Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Petrag, Dr.Schwarz, Dr.Rohrer und Dr.Adamovic als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 25.Juli 1989 verstorbenen Angela T*****, infolge des Revisionsrekurses des Erben Dieter F*****, *****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 4. März 1994, GZ 44 R 87, 88/94-161, womit die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 2.Juni 1993 und vom 24.November 1993, GZ 16 A 385/89-131 und 157, bestätigt wurden, den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 8Ob515/94(8Ob516/94) - Oberster Gerichtshof, 16 Juni 1994
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.Begründung:Mit dem angefochtene...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
