Entscheidungstext 9ObA602/93 - Oberster Gerichtshof, 06 April 1994

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9ObA602/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dipl.Ing.Dr.Hans Peter Bobek und Erwin Macho als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund für die Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, vertreten durch Dr.Andre Alvarado-Dupuy, stv.Zentralsekretär, ebendort, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Singerstraße 17-19, 1011 Wien, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 9ObA602/93 - Oberster Gerichtshof, 06 April 1994

Spruch

Der Schriftsa...

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