Entscheidungstext 13Os136/93 - Oberster Gerichtshof, 16 März 1994

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os136/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 16.März 1994 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Brustbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer, Dr.Markel, Dr.Mayrhofer und Dr.Ebner als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Kramer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Mag.Herfried W***** wegen des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs 2 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Leoben vom 7.Juni 1993, GZ 10 Vr 386/92-36, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os136/93 - Oberster Gerichtshof, 16 März 1994

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und es werden

1. der dem Schuldspruch zugrunde liegende Teil des Wahrspruches,

2. der Schuldspruch sowie

3. der Straf- und Kostenausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Ents...

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