Entscheidungstext 4Ob1502/94 - Oberster Gerichtshof, 15 Februar 1994

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob1502/94

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 7.8.1992 verstorbenen Alois P*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des erblasserischen Sohnes und eingeantworteten Miterben Klaus P*****, vertreten durch Dr.Hans Gradischnig, Rechtsanwalt in Villach, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt als Rekursgericht vom 24.November 1993, GZ 3 R 439/93-29, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob1502/94 - Oberster Gerichtshof, 15 Februar 1994

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs des erblasserischen So...

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