Entscheidungstext 7Nd512/93 - Oberster Gerichtshof, 27 Dezember 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Nd512/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Lukas W*****, wohnhaft bei seiner Mutter Barbara W*****, infolge Kompetenzkonfliktes zwischen dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz und dem Bezirksgericht Ried i.I. nach § 111 Abs.2 JN den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 7Nd512/93 - Oberster Gerichtshof, 27 Dezember 1993

Spruch

Die Übertragung der Zuständigkeit der Pflegschaftssache vom Bezirksgericht für ZRS Graz an das Bezirksgericht Ried i.I. wird nicht genehmigt.

Begründung:<...

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