Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Lukas W*****, wohnhaft bei seiner Mutter Barbara W*****, infolge Kompetenzkonfliktes zwischen dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz und dem Bezirksgericht Ried i.I. nach § 111 Abs.2 JN den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 7Nd512/93 - Oberster Gerichtshof, 27 Dezember 1993
Spruch
Die Übertragung der Zuständigkeit der Pflegschaftssache vom Bezirksgericht für ZRS Graz an das Bezirksgericht Ried i.I. wird nicht genehmigt.Begründung:<...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0046895 - Oberster Gerichtshof, 13 Oktober 1954
- Rechtssätz RS0046929 - Oberster Gerichtshof, 19 Dezember 1972
ERWÄHNT von
