Entscheidungstext 4Nd514/93 - Oberster Gerichtshof, 23 Dezember 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Nd514/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek und Dr.Niederreiter als weitere Richter in der beim Landesgericht für ZRS Wien zu 25 Cg 351/93h anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dipl.Ing.Gert K*****, vertreten durch Dr.Georg Pertl, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei A***** Gesellschaft mbH, Wien 1., Kohlmarkt 5, vertreten durch Dr.Hans Georg Zeiner, Rechtsanwalt in Wien, wegen S

82.480 sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 4Nd514/93 - Oberster Gerichtshof, 23 Dezember 1993

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung in dieser Rechtssache wird anstelle des Lan...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen