Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E.Huber, Dr.Jelinek, Dr.Rohrer und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm J*****, vertreten durch Dr.Rudolf Wagner, Rechtsanwalt in Neusiedl/See, wider die beklagte Partei Gustav S*****, vertreten durch Dr.Ronald Itzlinger, Rechtsanwalt in Bruck/Leitha, wegen Aufkündigung infolge außerordentlichen Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgerichtes vom 25.Oktober 1993, GZ 48 R 611/93-45, den
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Auszug
Entscheidungstext 8Ob1701/93(8Ob1702/93, - Oberster Gerichtshof, 22 Dezember 1993
GerichtOGHEntscheidungsdatum22.12.1993Geschäftszahl8Ob1701/...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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