Entscheidungstext 10ObS214/93 - Oberster Gerichtshof, 28 Oktober 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS214/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Steinbauer als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter  Dr.Peter Hübner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Friederike Grasmuck (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Osman J*****, N*****, vertreten durch Dr.Rainer Toperczer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Roßauer Lände 3, 1092 Wien, wegen Invaliditätspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 1.Juli 1992, GZ 32 Rs 91/92-46, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 10.Dezember 1991, GZ 20 Cgs 77/90-35, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS214/93 - Oberster Gerichtshof, 28 Oktober 1993

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Der am 11.5.1937 geborene Kläg...

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