Entscheidungstext 4Ob104/93 - Oberster Gerichtshof, 21 September 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob104/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger, Dr.Kodek, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing.Gerold P***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Erwin Bajc und Dr.Peter Zach, Rechtsanwälte in Bruck an der Mur, wider die beklagte Partei L***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Bernhard Krump, Rechtsanwalt in Hausmannstätten, wegen Unterlassung (Streitwert S 500.000), infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Graz als Rekursgericht vom 12.Mai 1993, GZ 2 R 86/93-12, womit der Beschluß des Landesgerichtes Leoben vom 5.März 1993, GZ 3 Cg 318/92-7, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob104/93 - Oberster Gerichtshof, 21 September 1993

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 12.247,20 bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin S 2.041,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.

Begründung:

Die Beklagte, eine im Jahr 1988 gegründete Handelsgesellschaft, befaßt sich vorwiegend mit der Entwicklung, Vermarktung und dem Verkauf orthopädischer Implantate. Sie entwickelte nach eigener Idee bei Übernahme des wirtschaftlichen und finanziellen Risikos unter Mithilfe einschlägiger Chirurgen und Techniker ein Hüftprothesensystem (bestehend aus Schaft, Pfanne und Einsatz) samt dazugehörigem Operationsinstrumentarium. Die Produktion einzelner Systemteile - und zwar des Schaftes, der Pfanne und von Teilen des Operationsinstrumentariums - übertrug sie der Klägerin. In der von den Streitteilen geschlossenen "Grundsatzvereinbarung" vom 26.9.1988 wurde festgelegt:

"1. Wir (= die Beklagte) übertragen Ihnen (der Klägerin) die Fertigung von orthopädischen Implantaten bzw. Komponenten und übergeben Ihnen zu diesem Zweck alle für...

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