Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Petrag als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wiener Städtische Allgemeine Versicherungs AG, Wien 2., Obere Donaustraße 53, vertreten durch Dr.Werner Brandstetter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei T***** M*****, H*****, *****, vertreten durch Dr.Klaus Mayr, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Linz, Volksgartenstraße 40, wegen Aufkündigung, über den Delegierungsantrag der beklagten Partei in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 9NdA6/93 - Oberster Gerichtshof, 08 September 1993
Spruch
An Stelle des Oberlandesgerichtes Wien als Berufun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
