Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef H*****, wider die beklagten Parteien 1. Josef B***** 2. Erna B*****, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 1 C 37/88 des BG Frankenmarkt über den Fristsetzungsantrag der klagenden Partei (Nc 36/93 des OLG Linz) in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 7Fs501/93 - Oberster Gerichtshof, 03 September 1993
Spruch
Der Fristsetzungsantrag wird abgewiesen.Begründung:Josef H***** brachte am 8.März 1993 beim LG Wels zu 21 Nc 14/93 eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens 1 C 37/88 des BG Frankenmarkt ein und lehnte in dieser sämtliche n...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
