Entscheidungstext 10ObS213/92 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS213/92

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Norbert Schweitzer   (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und  Gerhard Bock (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Elisabeth H*****, Angestellte, *****, *****, vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Wiener Gebietskrankenkasse, 1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19, wegen Wochengeldes, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 10. April 1992, GZ 32 Rs 11/92-18, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 1. Oktober 1991, GZ 5 Cgs 523/90-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS213/92 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1993

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die Klägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Die beklagte Wiener Gebietskrankenkasse war seit 1.7.1986 zugleich Dienstgeberin und Sozialversicherungsträgerin der Klägerin. Aus dem Grund der Entbindung am 4.12.1989 erhielt die Klägerin Wochengeld vom 15.6.1989 bis zum 29.1.1990. Danach konsumierte sie ihre Urlaubsansprüche aus den Jahren 1989 und 1990 im Ausmaß von 28 Arbeitstagen. Ab dem 6. April 1990 befand sich die Klägerin im Karenzurlaub; sie erhielt ab diesem Zeitpunkt Karenzurlaubsgeld. Bereits mit Schreiben vom 12.1.1990 hatte sie ihrem Dienstgeber mitgeteilt, daß sie den einjährigen Karenzurlaub in Anspruch nehmen werde. Am 16. August 1990 bestätigte ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, daß sich...

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