Entscheidungstext 10ObS79/93 - Oberster Gerichtshof, 11 Mai 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS79/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Mag. Margarete Peters (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Friedrich Wienerroither (aus dem Kreis der Arbeitnehmer)  in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Helene R*****, Hausfrau, *****,  vertreten durch Dr. Wolfgang Steflitsch, Rechtsanwalt in Oberwart, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wegen Invaliditätspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits-  und Sozialrechtssachen vom 25. Jänner 1993, GZ 32 Rs 175/92-49, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Arbeits-  und Sozialgerichtes vom 27. Juli 1992, GZ 16 Cgs 48/91-41,  bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS79/93 - Oberster Gerichtshof, 11 Mai 1993

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die Klägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.10.19...

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