Entscheidungstext 10ObS76/93 - Oberster Gerichtshof, 11 Mai 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS76/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Bauer als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Mag.Margarethe Peters (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Friedrich Wienerroither (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gudrun L*****, vertreten durch Dr.Heinrich Keller, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist-Straße 1, vertreten durch Dr.Alfred Kasamas, Rechtsanwalt in Wien, wegen Berufsunfähigkeitspension infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 30.November 1992, GZ 31 Rs 162/92-35, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes St.Pölten als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 21.Mai 1992, GZ 6 Cgs 67/90-32, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung  den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS76/93 - Oberster Gerichtshof, 11 Mai 1993

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten der Revisionsbeantwortung sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Mit Bescheid vom 15.Dezember 1989 wies die Beklagte den Antrag der Klägerin vom 4.September 1989 auf Berufsunfähigkeitspension mangels Berufsunfähigkeit ab.

Das auf diese Leistung ab Anfallstag gerichtete Begehren der fristgerechten Klage stützt sich darauf, daß die Klägerin, die nach zweijä...

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