Entscheidungstext 15Ns2/93 - Oberster Gerichtshof, 11 März 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.15Ns2/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 11.März 1993 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner, Dr.Kuch, Dr.Schindler und Dr.Ebner als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Kirschbichler als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Manfred W***** wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB über den Antrag des Beschuldigten auf Ablehnung aller Richter im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 15Ns2/93 - Oberster Gerichtshof, 11 März 1993

Spruch

Die Ablehnung aller Richter (einschließlich des Präsidenten) des Oberlandesgerichtes Linz ist ...

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