Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Robert Prohaska (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gerhard Taucher (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Ilse H*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch Dr.Karl Preslmayr, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist-Straße 1, wegen Berufsunfähigkeitspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 13.November 1992, GZ 32 Rs 138/92-24, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 13.März 1992, GZ 12 Cgs 185/91-16, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 10ObS22/93 - Oberster Gerichtshof, 18 Februar 1993
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die Klägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.Entscheidungsgründe:Die am 2.1.1940 geborene Klägerin hat den Friseurberuf erlernt, war etwa sieben Jahre als Laborangestellte und zuletzt ein Jahr lang als Verkäuferin (an einem Zeitungsstand) beschäftigt. Seit 1982 ist sie nicht mehr berufstätig....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0041773 - Oberster Gerichtshof, 27 Mai 1959
- Rechtssätz 10ObS39/92; - Oberster Gerichtshof, 16 Juni 1992
- Rechtssätz 10ObS335/89; - Oberster Gerichtshof, 07 November 1989
ERWÄHNT von
