Entscheidungstext 13Os15/93 - Oberster Gerichtshof, 17 Februar 1993

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os15/93

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 17.Februar 1993 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kießwetter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hörburger, Dr.Kuch, Dr.Markel und Dr.Schindler als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Malesich als Schriftführerin in der Strafsache gegen Johann F***** wegen des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB über die von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen den Beschluß des Strafbezirksgerichtes Wien vom 18. Februar 1992, GZ 2 U 38/91-14, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr.Hauptmann, jedoch in Abwesenheit des Angeklagten, zu Recht erkannt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 13Os15/93 - Oberster Gerichtshof, 17 Februar 1993

Spruch

Der Beschluß des Strafbezirksgerichtes Wien vom 18.Februar 1992, GZ 2 U 38/91-14, auf Absehen vom Widerruf der mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 14.S...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen